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Sekundarschule Petershagen (J6)
Nutzung des elektronischen Klassenbuchs "WebUntis"

Registrierunge für Eltern und Erziehungsberechtigte:

Sie können sich mithilfe Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse für das elektronische Klassenbuch (WebUntis) registrieren. Nutzen Sie dafür bitte den folgenden Link: Registrierung WebUntis. Nach der Registrierung können der Stundenplan, das Stundenthema (Lehrstoff) sowie die Abwesenheiten der Kinder eigesehen werden.

Hinweis: Die erstmalige Registrierung kann nicht über die mobile App, sondern nur in einem Browser erfolgen!

Zugang zu WebUntis

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie über den folgenden Link auf WebUntis zugreifen: Anmeldung WebUntis.

Probleme mit WebUntis

Sollten Sie Probleme bei der Registrierung oder Anmeldung bei WebUntis haben, senden Sie bitte eine E-Mail an die folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wahlen 2026/27
AG-Wahlen für die Klassenstufen 7, 8 und 9

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch in diesem Jahr stehen wieder die AG-Wahlen für das kommende Schuljahr an.

Die Schüler und Schülerinnen der 7., 8. und 9. Klassen haben die Möglichkeit, interessengeleitet ein AG-Angebot für das nächste Schuljahr zu wählen.

Wie im Jahr zuvor findet die Wahl im Klassenverband statt. Es wäre daher wünschenswert, dass die Wahl einmal zu Hause besprochen wird.

Die Schüler und Schülerinnen müssen dazu 4 Wünsche in absteigender Priorität angeben. In Abhängigkeit davon, ob es ein Halbjahres- oder Ganzjahresangebot ist, bekommen sie ein bis zwei Wünsche zugeteilt. Da ein Wechsel grundsätzlich nicht vorgesehen ist, sollte daher wirklich nach Interesse gewählt werden.

Die Wahl findet ab sofort bis zum 11.06.2026 statt. Wir haben hier die Angebote für die Jahrgänge einmal aufgeführt.

 

Kurzübersicht der Themen Jahrgang 8:

  1. Sportlich durchs Jahr - Fitnessstudio und Fitnesstraining
  2. Roboter und Automaten konstruieren und programmieren
  3. Comic
  4. Handball, Basketball & Tchoukball
  5. Miteinander - Füreinander (Sozial AG)
  6. Busbegleiter
  7. Fußball AG für Mädchen
  8. Story-Werkstatt (Lesen, Hören, Selbermachen)
  9. Sich Selbst bewusst sein - AG für Mädchen

Eine vollständige Übersicht der AG-Angebote können Sie hier herunterladen.

 

Kurzübersicht der Themen Jahrgang 9:

  1. Fitness im Fitnessstudio
  2. Basketball
  3. Sporthelfer
  4. Roboter und Automaten programmieren mit der Arduino IDE
  5. Einfach Kochen - einfach Lecker (vegetarische Küche)
  6. Finanzbildung
  7. Handball, Basketball & Tchoukball
  8. Schulsanitätsdienst
  9. Die Zukunft – Fantasie und Ideen
  10. Fußball für Jungen
  11. MINT

Eine vollständige Übersicht der AG-Angebote können Sie hier herunterladen.

 

Kurzübersicht der Themen Jahrgang 10:

  1. Basketball
  2. Fitness im Fitnessstudio
  3. Roboter und Automaten programmieren mit MicroPython
  4. Tischtennis
  5. Die Zukunft – Fantasie und Ideen
  6. Finanzbildung
  7. Handball für Jungen
  8. MINT
  9. Überlieferte Erzählstoffe

Eine vollständige Übersicht der AG-Angebote können Sie hier herunterladen.

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Wahl der Wahlpflichtfächer für den Jahrgang 6

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs,

für die Wahl der Wahlpflichtfächer in diesem Schuljahr ist folgender Ablauf gedacht:

16.04.26 18.30 – 20 Uhr Informationsveranstaltung für Eltern
17.04.26 3./4. Stunde Informationsveranstaltung für die Schülerinnen und Schüler
20.04.26   Ausgabe der WP-Wahlzettel
23.04.26 14 – 18 Uhr Eltern- Schülersprechtag
24.04.26 8 – 12 Uhr Eltern- Schülersprechtag
27.04.26 Abgabe des Wahlzettels bei den Klassenlehrkräften

Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs erhalten am 20.04.2026 den Wahlzettel zur Wahl der Wahlpflichtkurse, der bis zum 27.04.2026 bei den Klassenlehrkräften abgegeben werden muss.

Die Wahlpflichtkurse werden für vier Jahre gewählt (Jahrgang 7 bis 10) und sind als 4. Hauptfach relevant für den Schulabschluss.

Deshalb bitten wir alle Schülerinnen und Schüler, sich die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Wahlpflichtfächern genau anzuschauen, bevor die Wahl verbindlich vorgenommen wird.

Allgemeines Infomaterial:

  • Informations-Broschüre zu den Erweiterung- und Grundkursen (PDF)
  • Informations-Broschüre zu den Wahlpflichtfächern ab Jahrgang 7 (PDF)
  • Informations-Flyer zum neuen Wahlpflichtfach Sport ab Jahrgang 7 (PDF)
  • Wahlzettel zur WP-Wahl (PDF)
  • Elternanschreiben zur WP-Wahl (PDF)
Antragsformulare

Gültig ab 01.08.2019:

Link: Antrag auf Lernförderung (PDF)

Link: Antrag / Bescheinigung für Tagesausflüge oder mehrtägige Fahrten (PDF)

Link: Antrag auf Schulbedarf (PDF)

Link: Antrag / Bescheinigung für Mittagessen (PDF)

Link: Beitrittserklärung Schulverein (PDF)

Lehrkraft kontaktieren

Sehr geehrte Eltern,

wenn Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft wünschen, so melden Sie sich bitte im Sekretariat (05702-821010) oder per E-Mail bei der entsprechenden Lehrkraft, um einen Termin für ein Gespräch zu vereinbaren. Dies kann auch über das Logbuch erfolgen.

Stand: Oktober 2026

Name

Kontakt/E-Mail

Frau Alhasan

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Frau Berg

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Frau Boegner

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Herr Bösch

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Frau Borgmann

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Herr Bothur

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Herr Buddenbohm

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Frau Busch

 

Frau Busche

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Herr Busse

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Herr Deiters

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Frau Dick

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Herr Eickhoff

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Frau Engemann

 

Herr Eschenhagen

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Herr Falk

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Herr Funk

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Frau Giesbrecht

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Frau Giese

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Herr Gjakonovski

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Frau Gräfen

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Frau Grosinski

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Herr Grunwaldt

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Frau Hachmeister

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Frau Hafer

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Frau Hartmann

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Frau Heiligert

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Frau Herrmann

 

Frau Heyden

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Frau Hildebrandt

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Herr Hildebrandt

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Herr Hilgendorf

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Herr Höhler

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Frau Holthöfer

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Frau Jan

 

Frau Jeske

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Frau Katzberg

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Herr Klassen

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Frau Kleinschmidt

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Herr C. Konrad

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Herr J. Konrad

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Frau Koschel

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Frau Kuhlmann

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Frau Kuhrau

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Herr Lanwer

 

Frau Loew

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Herr Loew

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Frau Nacke

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Herr Nierste

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Frau Pohl

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Herr Riemann

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Herr Rodenberg

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Herr Römbke

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Herr Schilling

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Frau Schilling

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Frau Schroeder

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Frau Starke

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Frau Steinkamp

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Frau Steinkemeier

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Herr Sundermeier

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Herr Tebbe

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Herr Thiemann

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Frau Uthoff

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Herr Verhoeven

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Frau von Heesen

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Herr Vosen

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Herr Völkening

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Herr Waltke

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Herr Wend

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Frau Wichmann

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Frau Winhold

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Herr Wittek

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Frau Wüllner

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Frau Zundel

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Schließfächer

 Übersicht Schließfächer

In der Sekundarschule hat jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit, ein Schließfach anzumieten. Die Schließfächer wurden von der Firma AstraDirekt bereit gestellt und werden von dieser vermietet.
Die Kosten für ein Schließfach betragen im ersten Jahr bei Online-Anmeldung 1,60 € pro Monat, die Folgemonate kosten 2,00 €.

Weitere Informationen können Interessierte auf folgender Internetseite erhalten:

Schließfach mieten

Schulverein

Schulverein (Förderverein)

Schulverein

Ich bin dabei!

Herzlich Willkommen beim

Schulverein des Schulzentrums Lahde e.V.


Was ist der Schulverein?

Um eine umfangreiche Unterstützung und Förderung unserer Kinder im täglichen Schulalltag zu ermöglichen, schafft der Schulverein (Förderverein) die entsprechenden Möglichkeiten. Er besteht aus Menschen, die sich dafür interessieren, bei der alltäglichen Schulgestaltung ihres Kindes mitzuwirken, durch Beitragszahlung und/oder aktiver Beteiligung.

Was unterstützt der Schulverein?

Der Verein bereichert Lern- und Lebensräume sowie anstehende Projekte durch seine finanzielle Unterstützung. Er sorgt für die Anschaffung von Sport- und Schulgeräten, Technischer Ausstattung, gibt Zuschüsse zu den Klassen- und Ausflugsfahrten und liefert aktive Hilfe bei Veranstaltungen.

Wie arbeitet der Schulverein?

Ausschließlich gemeinnützig und ehrenamtlich.

Wie finanziert sich der Schulverein?

Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Wie können Sie den Verein unterstützen?

Durch Ihre Mitgliedschaft, aktive Beteiligung und/oder Spendenbetrag.

Jeder Einzelne ist im Schulverein herzlich willkommen

  • Sie können passiv mitwirken, indem Sie Mitglied werden, um für eine finanzielle Stütze zu sorgen. 
  • Sie können das Schulleben aktiv mitgestalten, zusammen mit uns, und so, wie es Ihnen gefällt.
  • Alles kommt Ihrem Kind zu Gute!

Sprechen Sie uns an!

Kontakt

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schulverein des Schulzentrum Lahde e.V
Bultweg 23
32469 Petershagen

Kontoverbindung des Schulvereins:

Sparkasse Minden-Lübbecke
IBAN: DE83 4905 0101 0064 0045 00
BIC: WELADED1MIN

Der Vorstand

1. Vorsitzender: Frank Storch
2. Vorsitzende: Anna Erika Storch
Kassenwartin:  Manuela Brühl
Beisitzer: Sabrina Kleinschmidt, Carsten Konrad

 

Hier finden Sie den aktuellen Flyer (Download PDF)

Hier finden Sie die Beitrittserklärung (Download PDF).

 

Song: Schulverein Lahde - Ich will dabei sein

 

Satzung des Schulvereins

Schulverein
des Schulzentrums Lahde e.V.

Neufassung der Vereinssatzung vom 13. April 2007
- aufgrund der Mitgliederversammlung am 13. April 2007 geändert und neu gefasst -
- aufgrund der Mitgliederversammlung am 14 Mai 2014 geändert und neu gefasst -

§ 1 Name und Sitz

Der Name des Vereins lautet Schulverein des Schulzentrums Lahde e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Petershagen-Lahde und ist am 18. Februar 1970 gegründet worden.
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz "e.V."

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung. Der Verein will in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft das vertauensvolle Zusammenwirken von Elternhaus und Schule zum Nutzen der Erziehung und Bildung unserer Schuljugend mit allen Mitteln fördern. Er setzt sich dafür ein, den Gedanken der Schulgemeinde immer mehr zu verwirklichen. Neben dieser ideellen Zielsetzung will der Verein die Arbeit der Schule durch Aufklärung und finanzielle Hilfe unterstützen, besonders bei der Durchführung von Studien- und Klassenfahrten. Der Verein dient damit ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.

§ 3 Mittel

Die zur Erreichung seines Zweckes erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliederbeiträge, Veranstaltungen und Spenden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Erwerb
Mitglied kann jeder werden, der den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will. Die Anmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

Verlust
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn mehr als sechs Monatsbeiträge als Rückstände offen stehen und die Zahlung trotz Mahnung nach Ablauf eines Monats nicht erfolgt oder wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung ist in schriftlicher Form, 6 Wochen vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand bzw. der Schule einzureichen. Es kann jedoch jeder Mitglied des Vereins bleiben, auch wenn das Kind oder die Kinder die Schule verlassen haben.

§ 5 Beitrag

Der Beitrag kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Der Jahresbeitrag ist für das Geschäftsjahr zu entrichten, unterjährige Beiträge werden nicht erhoben. Er wird durch Einzugsermächtigung und Datenträger eingezogen. Spenden, die über den Beitrag hinausgehen, können durch Überweisung auf ein Konto des Schulvereins eingezahlt werden. In Sonderfällen kann der Beitrag auf schriftlichen Antrag an den Vorstand gestundet oder erlassen werden. Die Rückzahlung von geleisteten Beiträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 6 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.

§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

a) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ. Sie findet einmal im Jahr statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung muss 10 Tage vorher schriftlich oder/und durch Aushang in der Schule/in der Presse erfolgen. Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen 4 Tage vor dem Termin beim Vorstand vorliegen. Auf Antrag von 30 Mitgliedern muss der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse auf Entlastung und Wahl des Vorstandes, wählt die Kassenprüfer, beschließt Satzungsänderungen, den Ausschluss von Mitgliedern (soweit diese die Entscheidung durch die Versammlung fordern), die Auflösung des Vereins. Sie ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht dem Vorstand zugewiesen sind. Sie beschließt in der Regel mit einfacher Stimmmehrheit, bei Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen mit 2/3 Mehrheit aller Anwesenden. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

b) Der Vorstand

I. Der Gesamtvorstand besteht aus

1. Dem Vorstand gemäß § 26 BGB, nämlich

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem 2. Vorsitzenden
  • dem Kassenführer
  • dem Schriftführer

Diese vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Vertretungsbefugnis:
Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten

2. dem erweiterten Vorstand, nämlich

  • den Beisitzern - es können bis zu 5 Beisitzer bestellt werden.

II. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtszeit aus, so wählt der Vorstand für den Rest der Amtszeit des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied.

III. Als nicht stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Vorstand außerdem der Schulleiter bzw. dessen Vertreter im Amt und der/die SV-Verbindungslehrer/in an.

Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins gemäß der Satzung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

Der Schriftführer hat über jede Sitzung des Vorstandes und jede Mitgliederversammlung ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen. Der erste Beisitzer vertritt den Schriftführer, der zweite Beisitzer den Kassenführer. Der Kassenführer verwaltet das Barvermögen des Vereins und führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der Mitgliederversammlung alljährlich einen Kassenbericht vorzulegen. Rechnungsanweisungen können von ihm vorgenommen werden, wenn vom 1. Vorsitzenden die Richtigkeit bestätigt worden ist. Bei Beträgen über 500,- Euro entscheidet der Gesamtvorstand. Anträge auf Zuwendungen von Mitteln können gestellt werden von der Schulpflegschaft, der Mitgliederversammlung, aus dem Lehrerkollegium oder dem Schulleiter. Sie bedürfen der Schriftform.

Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten lediglich ihre notwendigen Auslagen ersetzt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

§ 8 Kassenprüfung

Die Mitglieder wählen in der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören und eine Überprüfung der Jahresabrechnung durchführen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung darüber Bericht. Kein Kassenprüfer darf sein Amt länger als 2 Jahre nacheinander ausüben. Jährlich wird ein Kassenprüfer neugewählt.

§ 9 Auflösung des Vereins

a) Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von 1/3 der Vereinsmitglieder unterzeichnet sein. Der diesbezügliche Antrag kann auch vom Vorstand erstellt werden. In jedem Falle ist ein solcher Antrag umgehend allen stimmberechtigten Mitgliedern bekannt zugeben. Die einzuberufende Mitgliederversammlung kann über den Antrag nur entschieden, wenn die Mitglieder 3 Wochen lang vom Antrag Kenntnis hatten.

b) Die Auflösung des Vereins kann in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung nur mit mindestens 2/3-Mehrheit beschlossen werden, wenn mindestens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind. Ist die zuerst einberufene Versammlung beschlussunfähig, so ist innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

§ 10 Vereinsvermögen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Petershagen als Schulträger mit der Maßgabe, es ausschließlich für das Schulzentrum Lahde zu verwenden. Die mit Hilfe des Vereins beschafften Sachwerte verbleiben in der Schule.

Petershagen, 13.04.2007 15.05.2014

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FAQ

Ihr Kind ist krank?

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Klassenleiterteam. Das geht auch telefonisch über unser Sekretariat unter der Nummer 05702/821010. Wir leiten Ihre Nachricht gerne weiter. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe von Datum und Grund des Fehlens mit, wenn es wieder den Unterricht besucht. Nutzen Sie hierfür bitte die im Logbuch enthaltenen Entschuldigungsseiten. Erkrankt Ihr Kind während der Schulzeit, so versuchen wir, Sie telefonisch zu benachrichtigen. Wenn nicht schon geschehen, wäre es hilfreich, wenn Sie uns noch Ihre Handynummer mitteilen würden, so dass wir Sie auch erreichen können, wenn Sie unterwegs sind. In ernsten Fällen, etwa bei Unfällen, nehmen wir Kontakt mit dem Krankenhaus oder dem Arzt auf.

Ihr Kind hat in der Schule Probleme?

Hier hat sich ein direkter Kontakt zu der für das Fach zuständigen Lehrkraft bewährt. Wenn nicht ein Fach speziell betroffen ist, wenden Sie sich am besten an das Klassenleiterteam. Das Sekretariat ist nicht befugt, die privaten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Lehrkräfte herauszugeben. Nutzen Sie für Terminabsprachen die Mitteilungsseiten des Logbuchs. Sie können auch telefonisch über das Sekretariat einen Termin mit der jeweiligen Lehrkraft vereinbaren. Des Weiteren verfügen alle Lehrkräfte über eine dienstliche E-Mail-Adresse. Darüber hinaus stehen unser Schulleitungsteam sowie Herr Gornik (Schulsozialarbeit) gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Ihr Kind hat Schuleigentum beschädigt?

Im Sekretariat wird der Schaden aufgenommen und bearbeitet. Bei Schäden an ausgeliehenen Schulbüchern ist das jeweilige Klassenleiterteam Ihr Ansprechpartner.

Ihr Kind hat die Busfahrkarte (D-Ticket) verloren?

Wenn Ihr Kind die Busfahrkarte (D-Ticket) verloren hat, soll sich Ihr Kind im Sekretariat melden. Dort kann Ihr Kind erfragen, ob die Karte dort abgegeben worden ist. Sollte die Karte dort nicht vorliegen, wird sie nicht ersetzt, sondern muss von Ihnen beim ZOB in Minden neu beantragt werden.

Sie haben eine offene Frage?

Am besten rufen Sie an oder kommen im Sekretariat vorbei. Mit einer Terminabsprache ist es sicherer, aber auch sonst versuchen wir Ihnen irgend möglich zu helfen.

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Städtische Sekundarschule Petershagen • Bultweg 23 • 32469 Petershagen-Lahde • Tel. (05702) 82 10 1-0 • Fax (05702) 82 10 1-99

Impressum & Datenschutz • www.sekundarschule-petershagen.de • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.